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   LAG Berlin, 05.09.1977 - 9 Sa 13/77   

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https://dejure.org/1977,10320
LAG Berlin, 05.09.1977 - 9 Sa 13/77 (https://dejure.org/1977,10320)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.09.1977 - 9 Sa 13/77 (https://dejure.org/1977,10320)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. September 1977 - 9 Sa 13/77 (https://dejure.org/1977,10320)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 82
  • DB 1978, 591
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 9 Sa 78/87

    Zugang; Arbeitsvertrag; Kündigung; Urlaub; Einschreiben; Empfangsbote

    Zu Recht hat auch das Arbeitsgericht die Feststellungsklage als unbegründet abgewiesen; denn bei der nach § 4 KSchG zu beachtenden Frist zur Klageerhebung handelt es sich nicht um eine prozessuale, sondern um eine Ausschlußfrist des materiellen Rechts (vgl. etwa LAG Berlin vom 5.9.1977, DB 1978, 591 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 17.08.1987 - 9 Sa 44/87

    Verwirkung; Klageerhebung; Kündigungsschutzklage; Nichtigkeit; Personalrat;

    Bei der Frist des § 4 KSchG handelt es sich nämlich um eine Ausschlußfrist des materiellen Rechts (ebenso BAG vom 20.9.1955, AP Nr. 7 zu § 3 KSchG 1951; BAG vom 28.4.1983 - 2 AZR 438/81 - LAG Berlin vom 5.9.1977, DB 1978, 591; Hueck, KSchG, 10. Aufl. 1980, § 4 Rn. 35; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 4 Rn. 49; KR-Friedrich, 2. Aufl. 1984, § 4 Rn. 136); denn wird die Rechtsunwirksamkeit einer fristlos ausgesprochenen Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt, wie sich aus § 7 KSchG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 KSchG eindeutig ergibt, die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam, es sei denn, sie hat aus anderen Gründen keinen rechtlichen Bestand.
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